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Neuer Titelzusatz «Professional Bachelor» für HF-Abschlüsse

Diplomierte Fachpersonen mit HF-Abschluss können ab dem 1. Oktober 2026 zusätzlich die Bezeichnung «Professional Bachelor» verwenden. Damit wird die Zugehörigkeit der Pflege HF und der BMA HF zur Tertiärstufe deutlicher sichtbar. Am bestehenden Diplom und an der Abgrenzung zum Bachelorabschluss einer Fachhochschule ändert sich nichts.

HF erhält international verständlichen Zusatz

Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes führt der Bund die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für Abschlüsse der höheren Berufsbildung ein. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. 

Davon profitieren auch diplomierte Pflegefachpersonen HF und diplomierte biomedizinische Analytiker:innen HF. Sie dürfen den neuen Zusatz künftig gemeinsam mit ihrem geschützten Berufstitel führen. Die Regelung gilt nicht nur für neu ausgestellte Diplome, sondern ebenso für Personen, die ihre HF-Ausbildung bereits früher abgeschlossen haben. Der bisherige Abschluss bleibt unverändert bestehen. «Professional Bachelor» ist eine ergänzende Bezeichnung und ersetzt die geschützten Titel «Dipl. Pflegefachfrau HF» und «Dipl. Pflegefachmann HF» sowie «Dipl. Biomedizinische Analytikerin HF» und «Dipl. Biomedizinischer Analytiker HF» nicht. Die vollständige Bezeichnung lautet beispielsweise:

  • Dipl. Pflegefachfrau HF, Professional Bachelor
  • Dipl. Pflegefachmann HF, Professional Bachelor
  • Dipl. biomedizinischer Analytiker HF, Professional Bachelor
  • Dipl. biomedizinische Analytikerin HF, Professional Bachelor

Voraussichtlich ab Mitte Oktober 2026 kann beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI gegen eine Gebühr ein Diplomzusatz mit dem neuen Titelzusatz beantragt werden.

Mehr Sichtbarkeit für einen praxisorientierten Tertiärabschluss

Mit der neuen Bezeichnung soll die höhere Berufsbildung im In- und Ausland leichter eingeordnet werden können. Gerade ausserhalb der Schweiz ist häufig wenig bekannt, dass die Höheren Fachschulen zur Tertiärstufe gehören und auf anspruchsvolle berufliche Funktionen vorbereiten. Der Titelzusatz kann deshalb insbesondere bei Bewerbungen, im internationalen Austausch oder im Kontakt mit Personen und Institutionen hilfreich sein, die mit dem schweizerischen Bildungssystem nicht vertraut sind. Er unterstreicht das hohe fachliche Niveau sowie die konsequente Praxis- und Arbeitsfeldorientierung der HF-Bildungsgänge.

Kein Bachelor of Science einer Fachhochschule

Der «Professional Bachelor» ist beispielsweise nicht mit einem Bachelor of Science in Pflege FH gleichzusetzen. Es handelt sich nicht um einen akademischen Hochschulabschluss, sondern um einen Titelzusatz der höheren Berufsbildung. Die beiden Bildungswege behalten ihre eigenständigen Profile. Während die Ausbildung Pflege HF stark auf die berufliche Praxis und das konkrete Arbeitsfeld ausgerichtet ist, verbindet das Fachhochschulstudium die Pflegeausbildung mit einem ausgeprägten wissenschaftlichen Schwerpunkt. Mit der Einführung des Titelzusatzes sind keine automatischen Änderungen bei den beruflichen Kompetenzen, den Berufsbefugnissen, der Entlöhnung oder der Zulassung zu weiterführenden Studiengängen verbunden.

Weitere Informationen

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI stellt weiterführende Informationen zu den neuen Titelzusätzen bereit. Ab dem 1. Oktober 2026 soll zudem ein erläuterndes Dokument in den Amtssprachen sowie in englischer Sprache zur Verfügung stehen.

FAQ «Massnahmenpaket Höheren Berufsbildung»: Absolventinnen und Absolventen