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Die 1. Etappe im Detail

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den Ausbildungsteil der 1. Etappe. In dieser Etappe ebenfalls enthalten ist die Möglichkeit der direkten Abrechnung bestimmter Leistungen durch Pflegefachpersonen.

Die Ausbildungsoffensive

Die Ausbildungsoffensive besteht aus drei Teilen und umfasst total bis zu einer Milliarde Schweizer Franken des Bundes und der Kantone während acht Jahren von 2024 bis 2032:

 

1. Verpflichtung der Kantone, mindestens die Hälfte der ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildung HF / FH in den Betrieben zu übernehmen (rund 500 Mio.Fr.)

 

2. Verpflichtung der Kantone, angehende Pflegefachpersonen HF / FH mit Beiträgen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu unterstützen (rund 400 Mio. Fr.)

 

3. Verpflichtung der Kantone, Beiträge an die HF / FH zur Steigerung der Ausbildungsplätze zu leisten (rund 100 Mio. Fr.)

 

Weiter sieht die Ausbildungsoffensive vor, dass alle Kantone Bedarfsplanungen vornehmen und entsprechende Ausbildungsverpflichtungen für die Betriebe ausarbeiten. 

Die Ausbildungsoffensive beschränkt sich auf die Tertiärstufe und die Diplompflege HF. Es stehen keine Bundesmittel für die Sekundarstufe II (FaGe) oder die NDS AIN zur Verfügung.

Projektförderung in der medizinischen Grundversorgung

Ebenso gibt es zusätzlich Fr. 8 Mio. für vier Jahre zur Unterstützung von Projekten, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen. Ziel ist es, Anreize zu schaffen, damit Pflegende im Beruf bleiben.

Entwurf des Bundesgesetzes

Ausführungsrecht zum Bundesgesetz