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2. Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative

Im Rahmen der Umsetzung der 2. Etappe wird ein neues Bundesgesetz erarbeitet, das die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert. Auf diese Wiese soll die Arbeitszufriedenheit gefördert und die Zahl der Berufsausstiege reduziert werden. Der Vorentwurf des neuen Gesetzes wurde am 8. Mai 2024 bis zum 29. August 2024 in die Vernehmlassung geschickt.

Für zehn Bereiche sollen Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen festgelegt werden, die teilweise über das geltende Arbeitsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts gemäss Obligationenrecht hinaus gehen:

  • Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden und Ausgleich von Überzeit
  • Wöchentliche Normalarbeitszeit zwischen 38 und 42 Stunden
  • Ausgleich von Überstunden
  • Ausgleich von Nachtarbeit
  • Ausgleich der Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Umkleidezeit
  • Mindestdauer und Entlöhnung von Pausen
  • Anrechnung und Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdienst
  • Ankündigung von Dienstplänen und Bereitschafts- und Pikettdienst
  • Kompensation für kurzfristige Einsätze

Ausserdem sollen zusätzlich weitere Anstrengungen durch Arbeitgeber, die Sozialpartner und Kantone unternommen werden, um gute Arbeits- und Lohnbedingungen zu erreichen. Aus diesem Grund sollen die Sozialpartner verpflichtet werden, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Gesundheitsberufegesetzes verfolgt der Bund folgende Ziele:

  • Die Definition des Berufs der Pflegeexpertin und Pflegeexperte APN und der Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs sowie in der Folge die Regelung des Masters in Advanced Practice Nursing;
  • Umsetzung der überwiesenen Motion «Stärkung der digitalen Kompetenzen von Gesundheitsfachpersonen».

Weitere Massnahmen im Rahmen der Umsetzung der 2. Etappe sind: