Fachfrau/Fachmann Gesundheit - Berufsabschluss für Erwachsene
Sie haben bereits Erfahrungen in der Arbeitswelt, aber noch keinen anerkannten Berufsabschluss im entsprechenden Berufsfeld? Auch als Erwachsener können Sie diesen Abschluss erreichen!
Für Erwachsene Personen gibt es nebst der regulären Berufslehre noch drei weitere Ausbildungswege, um das eidg. Fähigkeitszeugnis zur Fachfrau/ zum Fachmann Gesundheit zu erlangen.
Mit der 2-jährigen Berufslehre erhalten Erwachsene die Möglichkeit, eine Ausbildung nachzuholen, ihr Fachwissen zu vertiefen und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis zu erwerben. Über die Verkürzung und die erforderlichen Anforderungsbedingungen entscheidet das Berufsbildungsamt des Lehrbetriebsstandortes. Für die Ausbildung wird ein Lehrvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen, das Pensum während der Ausbildung muss mind. 80% betragen.
Beratung und Kosten
Die Beratungsstelle des Wohnkantons gibt Auskunft über das Vorgehen bei der verkürzten beruflichen Grundbildung.
Grundsätzlich fallen lediglich die Kosten für das Schulmaterial an. Über deren Höhe gibt die betreffende Berufsfachschule Auskunft. Bei einer verkürzten Lehre besteht Verhandlungsspielraum über den Ausbildungslohn, da die Person bereits über einen anderen Ausbildungsabschluss oder Praxiserfahrung im Berufsfeld verfügt.
Die Nachholbildung nach Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung richtet sich an Erwachsene, welche über entsprechende Berufserfahrung, aber über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen. Als Voraussetzung gilt zum Zeitpunkt des Qualifikationsverfahrens eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahre (davon 3 Jahre im Berufsfeld der Fachfrau/ Fachmann Gesundheit zu 100%). Für die praktische Abschlussprüfung wird eine Anstellung in der Pflege benötigt.
Beratung und Kosten
Das Berufsbildungsamt des Wohnkantons gibt Auskunft über sämtliche Fragen der Zulassung zur Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren). Es beantwortet auch Fragen zu den Kosten, die je nach Kanton unterschiedlich sind. In einigen Kantonen sind Anmelde- oder Prüfungsgebühren zu entrichten. Hinzu kommen allfällige Kurskosten für den Besuch der Berufsfachschule und Materialkosten.
Hohe Lernmotivation
Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) erfordert eine sorgfältige Planung und viel Durchhaltewillen. Für das Privatleben bleibt weniger Zeit. Es ist deshalb wichtig, von seinem Umfeld unterstützt zu werden.
Die Validierung von Bildungsleistungen ist für Erwachsene möglich, welche bereits eine langjährige Berufserfahrung von mind. fünf Jahren haben (davon mind. 3 Jahre im Berufsfeld der Fachfrau / Fachmann Gesundheit zu 100%). Eine gute schriftliche und mündliche Sprachkompetenz (Deutsch Niveau B1), sowie gute Computerkenntnisse sind erforderlich. Am Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen interessierte Personen müssen eine Beschäftigung von mind. 60% Pensum in der Pflege nachweisen können.
Beratung und Kosten
Die Berufsberatungsstelle des Wohnkantons (Eingangsportal) informiert Sie über das konkrete Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen.
Die Kosten für die Erstellung und Beurteilung des Dossiers unterscheiden sich in den einzelnen Kantonen. Sie betragen im Durchschnitt 2300 Franken. Dazu können allenfalls Kosten für ergänzende Bildung und eine Anmeldegebühr für die Zulassung zum Verfahren kommen. Einige Kantone übernehmen einen Teil der Kosten. In der Regel kostet das Validierungs-Verfahren insgesamt zwischen 5000 und 7000 Franken. Genaue Informationen zu diesem Thema sind direkt bei der Berufsberatungsstelle des Wohnkantons (Eingangsportal) erhältlich.