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AGS: 5-Jahresüberprüfung abgeschlossen

Die beiden Vorstände von OdASanté und SAVOIRSOCIAL haben den abschliessenden Bericht zur 5-Jahres-Überprüfung AGS EBA genehmigt. Damit folgt die Trägerschaft der Empfehlung der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ), die Bildungsverordnung und den Bildungsplan unverändert zu lassen.

Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) der beruflichen Grundbildung Assistent/-in Gesundheit und Soziales EBA hat gemäss Bildungsverordnung die Aufgabe, mindestens alle 5 Jahre den Bildungsplan zu überprüfen. Aus diesem Grund fand 2018 eine schweizweite Befragung der drei Lernorte sowie der Chefexpert/-innen statt. Die 5-Jahresüberprüfung wurde vor wenig Wochen abgeschlossen. Die zuständigen Gremien sind zum Schluss gekommen, dass keine Revision oder Teilrevision der Bildungsverordnung sowie des Bildungsplans nötig ist. Auch wenn es keine Revision bzw. Teilrevision der Bildungsverordnung gibt, wurden einige Themen bzw. Handlungsfelder identifiziert, die nun in Arbeitsgruppen weiter ausgearbeitet. Unter anderem werden die Lerndokumentation und der Bildungsbericht überarbeitet. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht in der Kommunikation. Diese soll hinsichtlich der Wertigkeit dieser EBA Grundbildung gestärkt werden und die Abgrenzung gegenüber der Ausbildung Pflegehelfer/-in SRK geklärt werden.

<link https: www.odasante.ch news news-detail article bericht-zum-abschluss-des-projekts-5-jahres-ueberpruefung-ags-eba-genehmigt _blank external-link>OdA Santé