Aktualisierung des Rahmenlehrplans AIN
Die wesentlichen Änderungen mit Konsequenzen für Praxisbetriebe betreffen die Kapitel 4.2, 5.7.2 sowie Kapitel 6.
Kapitel 4.2: neu kann ein Bildungsanbieter in Ausnahmefällen und auf Antrag des Praxisbetriebes auch ein geringeres Pensum als 80% ermöglichen.
Kapitel 5.7.2: Berufsbildnerinnen / Berufsbildner ohne schweizerischen Abschluss als dipl. Experte / Expertin Anästhesie-, Intensiv- oder Notfallpflege NDS HF dürfen vom Arbeitgeber nach Rücksprache mit dem Bildungsanbieter weiterhin in dieser Funktion eingesetzt werden, sofern sie über ein vom SBFI anerkanntes ausländisches Pflegediplom verfügen und bereits vor 2019 als Berufsbildnerin/Berufsbildner tätig gewesen sind.
Kapitel 6: Änderung des Konzeptes Einsatz Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten.