QV 2021: reguläre Durchführung mit Plan B
Die KQV hat Anfange Jahr den Antrag von OdA Santé und SAVOIRSOCIAL, für die drei untenstehenden beruflichen Grundbildungen das Qualifikationsverfahren gemäss Bildungsverordnung durchzuführen, gutgeheissen:
Fachfrau / Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ
Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales (AGS) EBA
Medizinproduktetechnologin / Medizinproduktetechnologe EFZ
Sollten alle möglichen organisatorischen Massnahmen eine ordentliche Durchführung von Prüfungen zum gegebenen Zeitpunkt nicht zulassen, hat die Task Force «Perspektive Berufslehre» nun die folgende Rückfallposition (Plan B) gutgeheissen: Bewertung der praktischen Arbeit durch den Lehrbetrieb anstelle einer praktischen Prüfung. Diese Rückfallposition gilt für die oben erwähnten drei beruflichen Grundbildungen.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI wird die Rechtsgrundlage für diese Rückfallposition für die praktische Arbeit schaffen. Diese sollte bis März 2021 vorliegen.
Die Verantwortlichkeiten bezüglich Durchführung der Qualifikationsverfahren gemäss Berufsbildungsgesetz bleiben bestehen: Die Kantone sorgen für die Durchführung der Qualifikationsverfahren. Bei Bedarf wird deshalb empfohlen, mit dem kantonalen Berufsbildungsamt Kontakt aufzunehmen.
Informationsschreiben der OdA Santé und SAVOIRSOCIAL vom 11. Februar 2021