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QV 2021: reguläre Durchführung mit Plan B

Die Qualifikationsverfahren sollen trotz Pandemie in allen Kantonen, wenn irgend möglich regulär durchgeführt werden. Allfällige Abweichungen vom geltenden Recht erfolgen, wenn die aufgrund der gesundheitlichen Lage getroffenen kantonalen oder nationalen Bestimmungen trotz allen möglichen organisatorischen Massnahmen die ordentliche Durchführung von Prüfungen nicht zulassen.

Die KQV hat Anfange Jahr den Antrag von OdA Santé und SAVOIRSOCIAL, für die drei untenstehenden beruflichen Grundbildungen das Qualifikationsverfahren gemäss Bildungsverordnung durchzuführen, gutgeheissen: 

  • Fachfrau / Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ 

  • Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales (AGS) EBA 

  • Medizinproduktetechnologin / Medizinproduktetechnologe EFZ 

Sollten alle möglichen organisatorischen Massnahmen eine ordentliche Durchführung von Prüfungen zum gegebenen Zeitpunkt nicht zulassen, hat die Task Force «Perspektive Berufslehre» nun die folgende Rückfallposition (Plan B) gutgeheissen: Bewertung der praktischen Arbeit durch den Lehrbetrieb anstelle einer praktischen Prüfung. Diese Rückfallposition gilt für die oben erwähnten drei beruflichen Grundbildungen.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI wird die Rechtsgrundlage für diese Rückfallposition für die praktische Arbeit schaffen. Diese sollte bis März 2021 vorliegen.

Die Verantwortlichkeiten bezüglich Durchführung der Qualifikationsverfahren gemäss Berufsbildungsgesetz bleiben bestehen: Die Kantone sorgen für die Durchführung der Qualifikationsverfahren. Bei Bedarf wird deshalb empfohlen, mit dem kantonalen Berufsbildungsamt Kontakt aufzunehmen.

Informationsschreiben der OdA Santé und SAVOIRSOCIAL vom 11. Februar 2021