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XUND empfiehlt Nutzung der SwissCovid App

Der Bundesrat hat die Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus verabschiedet. Sie ermöglicht es, die SwissCovid App ab dem 25. Juni schweizweit einzusetzen. XUND empfiehlt die Nutzung der App, um ein lückenloses Contract-Tracing zu unterstützen.

Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 die Verordnung über das Proximity-Tracing-System. Damit ermöglicht er den Start der SwissCovid App. Der Bundesrat sowie auch XUND empfehlen die App zu benützen. Diese ergänzt das klassische Contact Tracing. Mit dem Contact Tracing werden die Kontakte einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person zurückverfolgt, so dass diese sich in Quarantäne begeben können. Damit werden Infektionsketten unterbrochen.

Die SwissCovid App warnt Menschen, die sich für eine bestimmte Dauer in der Nähe einer mit dem Coronavirus infizierten Person aufgehalten haben, sofern sie bei beiden Personen auf dem Mobiltelefon installiert ist. Dazu muss die infizierte Person nach dem positiven Test einen so genannten Covidcode, den sie vom kantonsärztlichen Dienst erhält, in die App eingeben. Sowohl der Gebrauch der App als auch die Eingabe des Codes sind freiwillig.

Wenn ein Benutzer der App eine Begegnung mit einer oder mehrerer infizierten Person gehabt hat, erhält er eine Meldung mit der Information, dass er sich möglicherweise mit dem neuen Coronavirus angesteckt hat. Er erhält auch die Angabe, an welchem Tag diese Begegnung stattfand sowie den Hinweis, dass das BAG eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt, die er kontaktieren kann.

Die App ist im Play Store von Google oder im App Store von Apple erhältlich.