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Angepasster Rahmenlehrplan AIN NDS HF in Kraft

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat am 19.02.2019 den angepassten Rahmenlehrplan für das Nachdiplomstudium HF Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege genehmigt. Die von der Trägerschaft erarbeiteten und erlassenen Anpassungen sind somit in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen im Rahmenlehrplan AIN NDS HF betreffen

  • den Einbezug des Verbands der Bildungszentren Gesundheit Schweiz BGS in die Trägerschaft (Kap. 1.1);
  • die Schärfung und Konkretisierung des Berufsprofils und der Kompetenzen (Kap. 3);
  • die Präzisierung des minimalen Arbeitspensums, um das Nachdiplomstudium zu absolvieren (Kap. 4.2);
  • die Definition von Pflegefachpersonen als Zielpublikum für die Nachdiplomstudien. Fachpersonen mit einem anderen Abschluss haben die Möglichkeit unter Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen das Pflegediplom zu erwerben, um zum Nachdiplomstudium zugelassen zu werden. Für die Aufhebung der vormals im Rahmenlehrplan definierten Zulassung zum Nachdiplomstudium für RettungssanitäterInnen und Hebammen wird eine Übergangsfrist gewährt (Kap. 4.3 und Kap. 7.2);
  • die Präzisierung der Ausbildungsdauer bei Arbeitspensen niedriger als 100% (Kap. 5.2);
  • die Präzisierung der für die BerufsbildnerInnen notwendige Qualifikation (Kap. 5.7.2);
  • die Flexibilisierung des Zeitpunkts für das Verfassen der Diplomarbeit (Kap. 6.4.1).

weitere Informationen zum Vorgehen und der Inkrafttretung unter <link https: www.odasante.ch news news-detail article inkrafttreten-angepasster-rahmenlehrplan-pflege-hf>odasante.ch

 

<link file:6528 _blank download>Rahmenlehrplan AIN NDS HF (19.02.2019)