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Mindestanforderungen Überwachungspflege in Kraft gesetzt

Der Vorstand von OdASanté hat am 22. November 2017 über die Mindestanforderungen Überwachungspflege beraten und diese in Kraft gesetzt.

Das Zertifikationsverfahren umfasst neu zwei Teile:

  • Teil 1: Leistungsnachweis des theoretischen Unterrichtes.
  • Teil 2: Leistungsnachweis der erreichten Kompetenzen am Lernort Praxis

Das Zertifikat erhält, wer die Weiterbildung Überwachungspflege komplett und erfolgreich absolviert hat.

Die bisherigen IMC Zertifikatskurse XUND entsprechen dem ersten Teil dieses Zertifikationsverfahrens. Im ersten Quartal 2018 wird XUND nun gemeinsam mit der OdA Santé über das weitere Vorgehen zur Erreichung des zweiten Teils klären, um künftig die Zertifikate gemäss den Mindestanforderungen abgeben zu können. Auch werden wir informieren, wie Personen mit bis anhin absolvierter IMC Ausbildung das Zertifikat Überwachungspflege erhalten können.